top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitbeilegungsverfahren

Informationspflichten aus § 36 Abs. 2 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die Streuobst Mittelfranken-West eG ist weder vertragsrechtlich noch satzungsrechtlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

​

Die Streuobst Mittelfranken-West eG nimmt daher auch an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

100_edited.png
bottom of page